Finanzbuchhaltung*

Meine Leistung beinhaltet:

  • Buchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
  • Kontieren der Belege
  • Kontrolle der Rechnungen nach den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes
  • Sortieren, Ordnen und Abheften Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  • Überwachung der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung anhand von Offene-Posten Listen
  • Mahnwesen
  • Führen von Kassenbüchern, Rechnungseingangsbüchern und Rechnungsausgangsbüchern


*= im Sinne des § 6 Nr. 4 StBerG, umfasst meine Dienstleistung das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, insbesondere Erfassen von Geschäftsvorfallen durch Grundaufzeichung (Aufstellung über Eingangs- bzw Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuchs, Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt, usw.) sowie Fertigung laufender Lohnabrechnung und Lohnsteueranmeldungen. Steuerliche Beratung wird weiterhin durch den Steuerberater geleistet.